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DER PERSONALDIENSTE
Entwicklung der AKÜ in Österreich

 

  • Arbeiterkammer und Gewerkschaften beabsichtigten ursprünglich ein Verbot
    der Zeitarbeit in Österreich  
  • 1977 und 1982 zwei entsprechende Gesetzesentwürfe, die sich jedoch nicht
    verwirklichen ließen. 
  • 1988 als Kompromiss das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
    beschlossen, um den überlassenen Arbeitnehmern einen Mindestschutz zu sichern.  
  • Vor 1989 gibt es nur Schätzungen. In den 70er Jahren waren es in Österreich 30-40 AKÜ 
  • Zu Beginn der 80er waren etwa 150 Personalbereitsteller mit ca. 7.000 - 10.000 Zeitarbeitskräfte registriert 
  • Ab 1989 gibt es konkrete Aufzeichnungen über Anzahl der Überlasser,
    Beschäftiger und Arbeitskräfte. AÜG regelt im § 13, dass die Überlasser jeweils
    zum Stichtag des 31. Juli alle relevanten Daten zur Arbeitskräfteüberlassung
    bekannt zugeben. 
  • Die folgende Tabelle veranschaulicht die Überlassungsdaten der jährlichen Stichtagerhebung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
  •  akueentwicklung.jpg

 


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