Entwicklung der AKÜ in Österreich
- Arbeiterkammer und Gewerkschaften beabsichtigten ursprünglich ein Verbot
der Zeitarbeit in Österreich
- 1977 und 1982 zwei entsprechende Gesetzesentwürfe, die sich jedoch nicht
verwirklichen ließen.
- 1988 als Kompromiss das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
beschlossen, um den überlassenen Arbeitnehmern einen Mindestschutz zu sichern.
- Vor 1989 gibt es nur Schätzungen. In den 70er Jahren waren es in Österreich 30-40 AKÜ
- Zu Beginn der 80er waren etwa 150 Personalbereitsteller mit ca. 7.000 - 10.000 Zeitarbeitskräfte registriert
- Ab 1989 gibt es konkrete Aufzeichnungen über Anzahl der Überlasser,
Beschäftiger und Arbeitskräfte. AÜG regelt im § 13, dass die Überlasser jeweils
zum Stichtag des 31. Juli alle relevanten Daten zur Arbeitskräfteüberlassung
bekannt zugeben.
- Die folgende Tabelle veranschaulicht die Überlassungsdaten der jährlichen Stichtagerhebung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
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